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Kosten
Der Gesetzgeber hat die Vergütung von Rechtsanwälten,
wie auch etwa die von Ärzten, gesetzlich geregelt und
hierzu das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geschaffen.
Grundsätzlich gilt, dass jede anwaltliche Tätigkeit
unter einen Gebührentatbestand des Gesetzes gefasst werden
kann, so dass die Kosten einer Beratung, einer außergerichtlichen
oder einer gerichtlichen Vertretung im Voraus beziffert werden
können.
Jedoch konnte der Gesetzgeber, wie so häufig, nicht jeden
Fall angemessen berücksichtigen. In den Fällen,
in welchen die gesetzlichen Gebühren nicht im Verhältnis
zu den voraussichtlichen Kosten stehen – sei es, weil
die gesetzlichen Gebühren zu hoch sind, sei es, weil
die Gebühren zu niedrig sind - vereinbaren wir mit Ihnen
ein faires und transparentes Honorar.
Dieses kann dann, je nach Fall, pauschal oder nach Zeitaufwand
abgerechnet werden. Da jede Angelegenheit unterschiedlich
ist, hängt die letztliche Vergütung vom Einzelfall
ab, was wir Ihnen gerne und unverbindlich vorab erläutern.
Für Erstberatungen besteht die Besonderheit, dass der
Gesetzgeber eine Vereinbarung über die entstehenden Kosten
fördert, ja gar fordert, und hierfür einen Kostenrahmen
zur Verfügung stellt. Wir klären Sie, noch bevor
Kosten entstanden sind, hierüber auf und überlegen
gemeinsam mit Ihnen, wie die erste Beratung zu vergüten
sein soll.
Soweit Sie rechtsschutzversichert sind, übernehmen wir
für Sie die Korrespondenz mit dem Versicherer und wickeln
auch die Kostenerstattung ab.
In bestimmten Fällen, z.B. bei unverschuldeten Verkehrsunfällen,
fallen für Sie keine Kosten an, da die „Gegenseite“
zur Kostenerstattung verpflichtet ist. In weiteren Fällen
besteht die Möglichkeit, Verfahren mit finanzieller Unterstützung
des Staates zu führen (Prozesskosten- oder Beratungshilfe).
Schon dieser kurze Überblick wird Ihnen gezeigt haben,
dass das anwaltliche Gebührenrecht nicht pauschal auf
einer Internetseite darstellbar ist.
Wir raten Ihnen: Fragen Sie uns einfach und unverbindlich!
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