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Verbraucherdarlehensverträge prüfen lassen! (01.09.2014)

Die Widerrufsbelehrungen zahlreicher Verbraucherdarlehensverträge erwiesen sich in jüngster Zeit als fehlerhaft. Betroffen sind vornehmlich Altverträge, die zwischen den Jahren 2002 und 2010 geschlossen wurden.

Eine Überprüfung der Widerrufsbelehrung lohnt sich. Folge einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung ist, dass den Verbrauchern auch Jahre später noch ein Widerrufsrecht zusteht. Sie können in diesem Fall entweder den Widerruf erklären oder die bestehende Möglichkeit eines Widerrufs nutzen, um mit der Bank auf dem Vergleichsweg einen neuen Darlehensvertrag zu günstigeren Bedingungen auszuhandeln.

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sollten die Verbraucher jedoch bedenken, dass die Bank das geliehene Geld zurückverlangen kann und vermutlich keinen neuen Darlehensvertrag mit diesem Kunden abschließen wird.

Attraktiver erscheint daher, neue Konditionen mit der Bank auszuhandeln. Immerhin sank der durchschnittliche Zinssatz zwischen den Jahren 2002 und 2013 von 5,5 auf 1,5%. Dies kann insbesondere bei Baudarlehensverträgen, welche einen Großteil der privaten Darlehensverträge ausmachen, eine Zinsersparnis von mehreren (Zehn)Tausend Euro bedeuten.

Sogar die Überprüfung bereits abgewickelter Verträge zahlt sich aus. Sollte die Widerrufsbelehrung fehlerhaft sein, können Verbraucher rückwirkend gegen die Bank Ansprüche geltend machen.

Die Rechtsanwälte Michalak und Dr. Lachner beraten Sie in sämtlichen Fragen rundum Verbraucherdarlehensverträge.

 



 
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